Offener Brief von Bernd Rath Architekturbüro, Gartenstr. 27, 85757 Karlsfeld
An die Gemeinde Karlsfeld Gartenstr.7 85757 Karlsfeld
z.Hd. Herrn Bürgermeister Kolbe 10.06.2013
Bebauungsplan Nr. 83 B Neue Mitte Karlsfeld
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
nach Vorlage des Entwurfes der Gemeinde Karlsfeld zu o.a. Bebauungsplan teile ich Ihnen einschl. des Gemeinderates namens u. i.A. auch der mitunterzeichneten Anlieger der Gartenstr. im Bereich des Bebauungsplangebietes 83 B mit:
Entspr. der dem Bebauungsplan beigefügten Schallschutztechnischen und Lufthygienischen Gutachten des Ing.-Büro Kottermaier, insbesondere Ziff 1.1 und Ziff. 1.2 in Verbindung mit Anlage 1 des Schallschutztechn. Gutachtens ist für den Prognosefall 2025, also im Wesentlichen nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme Neue Mitte eine erhebliche Überschreitung der nach 16. BlmSchV. für WA( für die Anwohner der Gartenstr. nördlich des Bebauungsplangebietes zutreffend) zulässigen Immissionsgrenzwerte um bis zu 8,4/ 8,8 dbA ( also bis zu 20 % insbesondere nachts) prognostiziert.
Zur Kompensierung sollen entspr. den Festsetzungen in der Satzung zum Bebauungsplan für die zu errichtenden Gebäude innerhalb des Bebauungsplangebietes an den betroffenen Fassaden Schallschutzfenster mit mech. Belüftungen vorgesehen werden.
Bezüglich der im Gutachten festgestellten Auswirkungen in gleicher Weise auch auf das an das Bebauungsplangebiet nördlich angrenzende Wohngebiet sind jedoch keinerlei Maßnahmen der Gemeinde erkennbar geplant u. vorgesehen.
Die betroffenen Grundeigentümer sind bis heute nicht einmal über diese Auswirkungen informiert worden.
Bezüglich der Auswirkungen im Hinblick auf die im Lufthygienischen Gutachten bereits jetzt vorhandenen und für den Prognosezeitraumwesentlich erhöhten und nach TA Luft unzulässigen Überschreitungen der Kurzzeitwerte für NO2 und PM 10 8 siehe Abb. 11 / Abb.
12 des Gutachtens) sind im Bebauungsplan keinerlei Aussagen zur Vermeidung oder Verminderung dieser Erhöhungen getroffen.
Offensichtlich sollen sowohl die Neubürger als auch die Anlieger des Bebauungsplangebietes die enormen gesundheitlichen Belastungen u. Schäden aus der klaren Verletzung geltender Normen tragen.
Wir fordern hiermit die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl zum Lärmschutz als auch zur Lufthygiene, die durch entspr. Gutachten im Zuge des Verfahrens nachzuweisen u. zu belegen sind
Dadurch notwendige Überarbeitungen des Bebauungsplanes 83 B sind durch die Gemeinde zu veranlassen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes 83 B Normenkontrollklage eingereicht wird.
Bernd Rath
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