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Plakat neue Mitte Karlsfeld
Lilie SS

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Neue-Mitte-Karlsfeld.de

Informationsseite der Bürgerinitiative “So nicht!”gegen den Bebauungsplan  83 B 

Nachbarn der Neuen Mitte Karlsfeld

Dorothea Hecker-Hofmann, Anneliese und Heinz Bassner, Theo Däxl, Roland Keßler,
Irma und Manfred Pfeiffer, Alfred Raschke,

85757 Karlsfeld 05. März 2013 Schäferweg 6, 8, 10, 12 und 14; Gerhart-Hauptmann-Straße 2

 An die Gemeinde Karlsfeld,Gartenstraße 7,  85757 Karlsfeld      
                                                    

Betrifft:  Neue Mitte Karlsfeld – Änderung des Bebauungsplans

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben mit Interesse an der Informationsveranstaltung der Gemeinde am 19. Februar 2013 teilgenommen. Leider haben wir feststellen müssen, dass die neuen Planungen ausschließlich auf die finanziellen Interessen der gescheiterten MKF Entwicklungsgesellschaft mbH und des neuen Investors zugeschnitten sind. Städtebauliche Gesichtspunkte und die nachhaltigen Belange der Karlsfelder Bürger treten in den Hintergrund. Wir als unmittelbare Nachbarn werden inzwischen gar nicht mehr wahrgenommen.

Die neue Planung ist für uns noch schlimmer als die alte. Die Gemeinde hält sich auch nicht an frühere Zusagen. Das letzte Gespräch am 31. Juli 2012 hätten wir uns genauso sparen können wie unseren Brief vom 01. August 2012, der nicht beantwortet worden ist.

Städtebauliches Konzept

Das neue, nahezu fensterlose Gebäude (der Klotz) an der Münchner Straße macht bereits jetzt deutlich, wodurch die neue Ortsmitte Karlsfeld künftig geprägt sein wird. Dieses Gebäude und noch mehr der großvolumige ununterbrochene Baukörper, der den großflächigen Einzelhandel unterbringen und zwei Vollgeschosse (!) enthalten soll, werden der Neuen (Orts-) Mitte das Flair eines Gewerbegebiets verschaffen. Ein schattenwerfender Wohnturm ohne ausreichenden Umgriff tut das Übrige.  

 Uns ist keine Stadt oder Gemeinde bekannt, deren Ortsmitte aus einem Gewerbegebiet besteht. Als Bürgermeister und Gemeinderäte müssen Sie sich fragen lassen, ob Sie mit dem vorgelegten Konzept Ihrer Verantwortunggegenüber den Karlsfelder Bürgern und auch künftigen Generationen gerecht werden.

Bebauungsplan allgemein

Mit der Änderung des Bebauungsplans werden das Baurecht erhöht und dem Investor mehr Freiheiten hinsichtlich der Nutzung eingeräumt, damit das Grundstück im Wert steigt. Die Gemeinde stellt damit die Interessen Einzelner über die Belange der Allgemeinheit. Das Bedürfnis nach gesundem Wohnen in der unmittelbaren Nachbarschaft (Umweltschutz und Schutz vor Lärm) wird genauso vernachlässigt, wie die vorstehend erwähnten städtebaulichen Gesichtspunkte und die allgemeine Verkehrssituation in Karlsfeld. Von einer gerechten Abwägung kann daher keine Rede sein.       

Das vorgelegte Konzept ist nicht mehr darauf ausgerichtet, den Karlsfelder Bürgern Einkaufmöglichkeiten und ein Ortszentrum zu verschaffen. Es geht vielmehr nur noch darum, der gescheiterten MKF Entwicklungsgesellschaft mbH den Verkauf des Grundstücks mit möglichst wenig Verlust zu ermöglichen und dem neuen Investor einen hohen Gewinn in Aussicht zu stellen. An diesen Gesichtspunkten darf die Gemeinde Karlsfeld ihr Handeln – zu Lasten der Bürger – nicht ausrichten.   

Verkehr und Parkplätze:
Sollte der großflächige Einzelhandel in der Neuen Mitte neben dem Mediamarkt usw. an der Münchner Straße tatsächlich erfolgreich betrieben werden können, droht unseres Erachtens in der neuen Mitte der Verkehrsinfarkt, und zwar auch in den umliegenden Wohngebieten, vor allem in unserem Bereich. Den vorliegenden Untersuchungen, nach denen alles unproblematisch sein soll, können wir nicht glauben.

Insbesondere die Anzahl der Stellplätze für die Wohnungen erscheint bei weitem nicht ausreichend. 

Die Gemeinde und die Planer haben entgegen der Zusage anlässlich des Gesprächs am 31. Juli 2012 kein Konzept entwickelt und keine Überlegungen angestellt, wie man die Parkplätze in unserem Wohngebiet für uns erhalten kann. Auch insoweit ist festzustellen, dass die Gemeinde unsere Belange nicht in die Abwägung einbezogen hat. 

Abgase, Lärm:
Die intensive Ansiedlung von Gewerbe („des Gewerbegebiets“) in der Mitte Karlsfelds wird die bereits von der Münchner Straße ausgehenden Abgas- und Lärmimmissionen erheblich steigern. Wir zweifeln an, dass dadurch die zulässigen Werte nicht überschritten werden.

Für uns als unmittelbare Nachbarn stellt die Belieferungs- und Entsorgungszone mit ihrem (auch „stehenden“) Lastwagenverkehr eine zusätzliche unzumutbare Belastung dar.

Gebäude für den großflächigen Einzelhandel:           
Dieser großvolumige ununterbrochene Baukörper soll – anders als zuletzt geplant – zwei Vollgeschoße umfassen. Der geänderte Bebauungsplan enthält keine Gestaltungsauflagen und auch keine   Nutzungsbeschränkungen. Auch im ganzen Obergeschoss können Gastwirtschaften betrieben, Dachterrassen angelegt und Freiflächen geschaffen werden.

Der geltende Bebauungsplan sieht zu unserem Schutz u.a. vor, dass die Nutzung von Dachflächen als Terrassen und Freiflächen im Bereich der Gerhart-Hauptmann-Straße nicht zulässig ist.

Die Gemeinde bzw. die Planungsbehörden hatten uns auch zugesagt, die Schadstoff-, Lärm- und Geruchsimmissionen durch geeignete Maßnahmen an den Wänden und Fenstern des Gebäudes zur Gerhart-Hauptmann-Straße in Grenzen zu halten.

Die bisherige Planung sah auch eine gestaffelte Höhenentwicklung vor, beginnend mit einer Höhe von rd. drei Metern. Nach der nunmehr vorgelegten Planung  sehen wir uns – bis auf einen kleinen Ausschnitt - einer neun Meter hohen Außenwand gegenüber.

Im Hinblick auf die nunmehr erwartete Frequentierung stellt die Belieferungs- und Entsorgungszone ein noch größeres Problem dar als bisher erwartet.  

Unklar ist, wo sich die technischen Anlagen und die Entlüftungen des großflächigem Einzelhandels befinden. Wir können daher nicht beurteilen, ob unsere Wohnungen vor Lärm, Abgasen und Gerüchen geschützt werden oder nicht. 

Wir stellen fest, dass die Gemeinde bei der Planung unsere Belange auch insoweit unberücksichtigt gelassen hat.           

Tiefgarage:
I
n der Veranstaltung am 19. Februar 2013 blieb offen, wie und an welchen Stellen die in der Tiefgarage entstehenden Abgase austreten bzw. abgesaugt werden.

Unklar ist weiterhin, wo sich die Tiefgaragenein- und –ausfahrten befinden.
Die vorgelegte Planung ist daher auch in diesem Punkt unvollständig.

Zusammenfassung:
Wir gehen davon aus, dass die vorgelegte Planung die Anforderungen an eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung insbesondere deshalb nicht erfüllt, weil wesentliche Planungsgrundlagen fehlen.
Ein städtebauliches Konzept für eine wirkliche Ortsmitte ist nicht zu erkennen.

 Einegerechte Abwägung zwischen den Belangen der Bürger und den Interessen des Grundstückseigentümers hat nicht stattgefunden.

Das einseitige Abstellen auf die wirtschaftlichen Interessen des Grundstückseigentümers und des Investors werden sich langfristig zum Nachteil Karlsfelds auswirken.  

Unsere Belange als unmittelbare Nachbarn sind bei weitem nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Von einer gerechten Abwägung kann schon deshalb keine Rede sein, weil die Gemeinde beabsichtigt, Maßnahmen zu unserem Schutz zurückzunehmen. 

Die Gemeinde hat bisher immer vorgegeben, uns nicht nur anzuhören, sondern unsere Interessen auch zu berücksichtigen. Die Besprechung am 31. Juli 2012, unseren Brief vom 01. August 2012 und den Besuch der Veranstaltung am 19. Februar 2013 hätten wir uns sparen können.

Die Gemeinde hat auch unseren Vorschlag ignoriert, eine  einvernehmliche Lösung mit uns zu anzustreben. Stattdessen verweist man uns auf die gesetzlichen Mindestanforderungen und auf das formelle Verfahren.

Wir lehnen das städtebauliche Konzept ab, sehen nahezu unlösbare Verkehrs- sowie Parkplatzprobleme, halten die Lärm- bzw. Abgassituation für unzumutbar und sehen darüber hinaus unsere Belange in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Wir haben Zweifel an der Einhaltung der Mindestanforderungen und werden deshalb in eine rechtliche Prüfung einsteigen müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen 

       

 

        

Lilie SS