An Gerda Hasselfeldt, MdB Platz der Republik 1 Dorotheestraße 100/101 11011 Berlin
Karlsfeld den 30.01.2008
Betrifft: Unerträgliches Handeln des Amtsgerichts Dachau, Haftbefehl gegen Werner Schmach.
Sehr geehrte Frau Hasselfeld,
Als langjähriges CSU Mitglied, übrigens am 27.02.2008 werde ich im Schloss Dachau wegen meiner langjährigen Parteimitgliedschaft möglicher Weise von Ihnen geehrt, bitte ich um Verständnis, wenn ich in meiner Not, mich so ausführlich an Sie wende.
Unsere Familie und ich wohnen seit 60 Jahren in Karlsfeld, in dieser Zeit wurden wir für verschiedene Verdienste im Gemeinderat, Kreisrat geehrt, sowie ich persönlich wurde auch als Vorstand, Jugendwart, und Veranstalter von Gemeinnützigen Veranstaltungen, in verschiedenen Dachauer Vereinen geehrt.
Da ich Werner Schmach noch nie jemanden etwas schuldig geblieben bin, mir auch mit meinen 66 Jahren keiner Straftat bewusst bin, ich nicht mit Herrn Zumwinkel verwand bin, noch ein Stiftungskonto in Lichtenstein betreibe, finde ich diesen Existenz bedrohenden, fragwürdigen, Haftbefehl des Amtsgerichts Dachau unerträglich und nicht gerechtfertigt.
Zur Sache:
Anscheinend wegen meiner noch anhängigen Anzeige gegen Herr Hans Detterbeck und seinem Rechtsanwalt Reinhard Weber wegen Urkundenfälschung und Prozessbetrug (dieser Sachverhalt ist mehrmals dem Amtsgericht Dachau vorgetragen und bekannt), haben diese beiden offensichtlicht mit Hilfe des AG Dachau diesen fragwürdigen Haftbefehl mit Unterstützung der OGV Ellen Reng gegen mich als Retourkutsche erwirkt, um mich offensichtlich zu schädigen.
Frau OGV Ellen Reng wollte bei einem Besuch am 18.09 2007 bei uns eine uns unbekannte Forderung (WEG -Sachen Anwaltsgebühren RA Weber und Herr Detterbeck 420.- Euro) von Werner Schmach und Marlen Eiba- Schmach, ohne die dazu nötigen vollsteckbaren Titel einfordern. Auf meine Vorhaltung wegen ihrer schlampigen Arbeitsweise bemerkte OGV Reng, dass Sie, wenn Sie noch mal kommen muss, dann meine Frau und mich verhaften lassen würde!
- 2 – Haftbefehl Werner Schmach?
Seltsamer Weise haben wir die Titel einige Tage später per Fax von OGV erhalten, worauf ich umgehend mehr als meinen Forderungsanteil an das angegebene Konto überwiesen habe.
Meine Frau hat Ihre Forderung von 18.09.07 von OGV Frau Reng entsprechend Ihrem Restanteil verspätet auch genau auf dieses Konto überwiesen!
Nicht nur dass wegen diesem Haftbefehl meine Existenz eingeschränkt ist (Genehmigung entsprechend Immobilienhandel § 34c vom Landratsamt Dachau steht in Frage), werden meine Konten von der Stadtsparkasse München so wie der Volksbank Dachau gesperrt, außer dem entstand mir in der letzten Woche Schaden von mehrere Tausend Euro, unter andern. konnte ich meine anstehende Süd Afrika-Reise nicht antreten, finde ich es unerträglich, dass durch diesen Haftbefehl mein langjähriger erworbener guter Ruf sowie der meiner Familie durch leichtfertiges Handeln des Amtsgericht Dachau unwiderruflich geschädigt ist.
Da dieser Sachverhalt am 15.02.08, mit den entsprechenden Dokumenten nachgewiesen, von meinem Rechtsanwalt mit der Forderung umgehende Aufhebung des Haftbefehls mangels Vorraussetzungen, vorgetragen wurde, hat das AG Dachau, nicht bis heute für nötig befunden, dazu Stellung zu nehmen.
Da mir am Freitag den 22.02.08 wieder mit dem Hinweis auf den noch bestehenden Haftbefehl die Eröffnung eines Bankkontos verweigert wurde, ist meine Situation so richtig unerträglich geworden.
Dramatische Eskalation durch offenen Brief.
Da ich mit dem am 18.02.08 persönlich abgegebenen Offenen Brief an das Amtsgericht Dachau die Aufhebung des Haftbefehls erreichen wollte, ereigneten sich durch Amtsträger des Amtsgericht Dachau unglaubliche Dinge, die nicht einmal in einer so genannten Bananen-Republik vorstellbar sind.
Fakt:
Eine noch mal am 14.02.08 geleistete Zahlung von 200.- Euro meiner Frau Marlen Eiba Schmach wurde wieder am 21.02.2008 von OGV mit Bemerkung „kein Auftrag vorhanden“ zurück überwiesen! obwohl KFB- Aktenzeichen laut Auftrag von OGV Frau Ellen Reng genau angegeben war.
Unsere möglichen Vermutungen sind: Anscheinend durch Manipulationen wurde von den von mir bei der Staatsanwaltschaft Mü. II angezeigten Personen erreicht, durch Amtsträger des Amtsgericht Dachau den Haftbefehl aufrechterhalten, Gründe: Die Rücknahme meiner Anzeige bei Stan. Mü. II zu erreichen, oder mir dadurch einen noch größeren Schaden zu zufügen. Die OGV Ellen Reng hat den Vollstreckungs- Anteil meiner Frau unterschlagen diesen aber wegen meinem offenen Brief wieder zurücküberwiesen. Der Aussteller meines Haftbefehls hat auf Grund meines Offenen Briefes die OGV Ellen Reng angewiesen, den Betrag wieder zurück zu schicken um einen Haftbefehl zu Erstattung einer Eidesstattlichen Versicherung aufrecht zu erhalten, und um sein Gesicht zu waren. Sehr geehrte Frau Gerda Hasselfeld, da meine Möglichkeiten erschöpft sind, mein Anwalt kapitulierte, er könne kurzfristig gegen das Amtsgericht nichts mehr unternehmen, hoffe ich bei Ihnen Hilfe zu finden, das Unrecht gegen mich kurzfristig abzuwenden und zu veranlassen den Haftbefehl vom Amtsgericht Dachau gegen mich aufheben zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen

Werner Schmach
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